Vorsorge

Gesetzliche Krebsvorsorgeuntersuchung des Mannes

Die gesetzliche Vorsorgeuntersuchung des Mannes, wie sie von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird, sieht jährlich die Messung des Blutdrucks, die rektale Tastuntersuchung, die Inspektion der Haut, die Untersuchung des äußeren Genitale, sowie den Test auf okkultes Blut im Stuhl ab dem 45. Lebensjahr vor.


Individuelle Gesundheitsvorsorge des Mannes

Nach der Meinung der Fachleute reichen die Maßnahmen der gesetzlichen Vorsorge nicht aus, um funktionelle und bösartige Veränderungen im urologischen Fachgebiet rechtzeitig erkennen zu können. Als zusätzliche Untersuchung empfehlen wir daher einen Ultraschall von Nieren, Harnblase, sowie ggf. der Prostata; weiterhin die Bestimmung des prostataspezifischen Antigens (PSA) aus dem Blut und die Identifizierung bestimmter Eiweißmoleküle aus dem Urin, die von Tumoren des Harntraktes stammen (NMP-22).


Individuelle Gesundheitsvorsorge der Frau

Eine urologische Vorsorgeuntersuchung der Frau sehen die gesetzlichen Krankenkassen nicht vor. Dennoch sind regelmäßige Ultraschall- und Urinkontrollen notwendig, um Krebserkrankungen des Harntraktes, Nierenfunktionsstörungen oder Harnsteinleiden rechtzeitig zu erkennen. Die empfohlenen Untersuchungen (Ultraschall der Nieren und Harnblase, sowie Screening nach Tumorbestandteilen im Urin = NMP-22) sind wenig aufwendig und schmerzfreie Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten in einem Stadium mit guten Heilungschancen.